Elektronische Gesundheitsakte
Die elektronische Patientenakte (ePA), auch als digitale oder elektronische Gesundheitsakte bezeichnet, ist ein Schritt in den digitalisierten Informationsaustausch und eine bessere Zusammenarbeit von Patienten und Ärzten im Gesundheitswesen. Sie sorgt nicht nur für eine schnelle und effektive Bereitstellung von Gesundheitsdaten, sondern unterstützt auch die individuelle Gesundheitsförderung, indem sie personalisierte Behandlungspläne ermöglicht. Durch die zentrale Speicherung von medizinischen Informationen haben Patienten die Möglichkeit, ihre Gesundheitsgeschichte jederzeit einzusehen und zu aktualisieren. Dies stärkt nicht nur das Vertrauen zwischen Patient und Arzt, sondern fördert auch ein aktives Mitwirken des Patienten an seiner eigenen Gesundheitsversorgung. Sie bietet eine Plattform, die den Austausch von Informationen erleichtert und gleichzeitig höchste Sicherheitsstandards gewährleistet. Patienten können sich darauf verlassen, dass ihre Daten in der elektronischen Gesundheitsakte geschützt sind und nur mit ihrem Einverständnis weitergegeben werden.
Durch den Zugriff auf medizinische Informationen in Echtzeit können Ärzte fundierte Entscheidungen treffen, die auf einer umfassenden Kenntnis der Krankengeschichte ihrer Patienten basieren. Dies verbessert die Diagnose- und Behandlungsqualität erheblich. Zudem haben Patienten die volle Kontrolle über ihre eigenen Daten und entscheiden, welche Informationen sie mit ihren behandelnden Ärzten teilen möchten. Ein weiterer Vorteil der elektronischen Gesundheitsakte ist die Förderung der interdisziplinären Zusammenarbeit. Verschiedene Fachärzte können auf die gleichen Daten zugreifen, was eine nahtlose Koordination in der Patientenversorgung ermöglicht. So wird nicht nur die Effizienz gesteigert, sondern auch die Patientensicherheit erhöht, da Doppeluntersuchungen und Medikationsfehler vermieden werden. Insgesamt bietet die elektronische Patientenakte ePA zahlreiche Vorteile für alle Beteiligten im Gesundheitswesen. Sie ist ein notwendiger Schritt, um die Herausforderungen der modernen Medizin zu bewältigen und einen ganzheitlichen Ansatz für Gesundheit und Wohlbefinden zu fördern. Jeder Patient kann die Möglichkeit nutzen, von den Vorteilen der digitalen Patientenakte zu profitieren und aktiv an der Gestaltung seiner Gesundheitsversorgung mitzuarbeiten.
Vorteile der Elektronischen Patientenakte ePA
Ziel der elektronischen Gesundheitsakte ist es, alle wichtigen und gesundheitsrelevanten Daten an einer Stelle zu bündeln. Die Gesundheitsversorgung soll durch die schrittweise Befüllung der digitalen Patientenakten erheblich verbessert werden:
Das Anfordern von Dokumenten in anderen Arztpraxen oder das Heraussuchen von erforderlichen Papieren durch den Patienten selbst kann der Vergangenheit angehören. Sind alle wichtigen Daten in der Akte abgelegt, kann sich der behandelnde Arzt anhand derer sofort ein umfassendes Bild vom Gesundheitstand des Patienten machen. Auch der Wechsel in eine andere Praxis oder zu einem Facharzt wird somit erleichtert.
Durch Einsicht in bereits erfolgte Untersuchungen und Behandlungen können unnötige Dopplungen vermieden werden, verschiedene Fachärzte und Praxen können sich besser miteinander abstimmen. Der Weg zu einer gegebenenfalls erforderlichen zweiten ärztlichen Meinung wird durch das Vorliegen vieler wichtiger Daten geebnet.
Auch die Beratung beim Arzt und in der Apotheke kann verbessert werden, wenn Medikationen in der elektronischen Gesundheitsakte hinterlegt sind, da potenzielle Wechselwirkungen schneller erkennbar sind.
Einrichtung, Inhalt und Nutzung der Elektronischen Gesundheitsakte
Im Januar 2025 haben die gesetzlichen Krankenkassen begonnen, schrittweise jedem Versicherten automatisch eine elektronische Patientenakte zur Verfügung zu stellen und ihn über diese Anlage zu informieren. Auch einige private Krankenversicherer bieten die ePA bereits an. Zeitgleich startete ein Test der elektronischen Gesundheitsakte in einigen ausgewählten Regionen. Nach Testverlauf und gegebenenfalls nötigen Korrekturen soll die ePA auch bundesweit starten. Die Krankenkassen sind verpflichtet, ihre Versicherten über das Anlegen und die Verwaltung der digitalen Akte zu informieren. Die Nutzung ist für jeden freiwillig und kostenlos. Möchte man die ePA nicht nutzen, kann dem Anlegen widersprochen werden bzw. kann eine bereits erstellte Akte jederzeit wieder vollständig gelöscht werden. Auch bestimmt der Versicherte, was gespeichert wird und wer es einsehen darf.
Folgende Daten können, durch Ärzte, Fachpersonal und den Patienten selbst, in der elektronischen Patientenakte abgelegt werden:
- Diagnosen, Befunde, Untersuchungsergebnisse
- Arztbriefe
- Maßnahmen zu Therapien
- OP-Berichte und Entlassberichte
- Medikationen (verschriebene Medikamente), E-Rezepte
- Bilder (beispielsweise von Verletzungen, Wunden etc.)
- Notfalldatensatz (z.B. chronische Erkrankungen, vorhandene Allergien, Kontaktdaten von Personen zur Notfallbenachrichtigung)
- elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU)
- Abrechnungsübersichten zu in Anspruch genommenen Leistungen der Krankenkasse
- medizinische Unterlagen aus der Vergangenheit (z.B. als Scan)
- Gesundheitstagebücher (z.B. Werte zu Blutdruck, Blutzucker, Schmerzverlauf etc.)
- Daten aus genutzten Gesundheitsapps oder von Fitnesstrackern
Die elektronische Gesundheitsakte befindet sich allerdings aktuell noch im Aufbau, weshalb noch nicht alle geplanten Funktionen verfügbar sind. Diese sollen Schritt für Schritt erweitert und ergänzt werden, sodass künftig auch die Möglichkeit für digitale Bonushefte, Impfpässe und Mutterpässe sowie Kinderuntersuchungshefte besteht.
Die Krankenkassen stellen ihren Versicherten für die Verwaltung der elektronischen Gesundheitsakte eine App zur Verfügung, die mit dem Smartphone oder einem Tablet genutzt werden kann und informiert über deren Handhabung. Kann man die Akte aus verschiedenen Gründen nicht selbst pflegen oder besitzt kein Smartphone oder Tablet, besteht die Möglichkeit, einer oder mehreren vertrauten Personen den Zugriff zu erlauben. Für Kinder und und Jugendliche bis 15 Jahren übernehmen die Eltern oder sorgeberechtigten Personen die Führung der digitalen Patientenakte.
Zugriffsrechte der digitalen Gesundheitsakte
Wichtig: Sie als Patient bestimmen, ob Sie eine elektronische Gesundheitsakte haben möchten, was darin gespeichert wird und wer diese Daten einsehen darf.
Je nach Einrichtung bzw. Person variieren nicht nur die Zeitfenster, sondern auch die Berechtigungen beim Zugriff auf Ihre Daten. Diese Einstellungen können Sie in der jeweiligen ePA-App vornehmen. Sollten Sie nicht widersprochen haben, haben folgende Personen und Einrichtungen nach dem Einlesen Ihrer digitalen Gesundheitskarte (Chipkarte) automatisch einen zeitlich begrenzten Zugriff auf Ihre elektronische Akte:
- Arztpraxen
- Krankenhäuser
- Psychotherapeutische Praxen
- Physio- und ergotherapeutische Praxen
- Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen
- Hebammen
- Apotheken
- Notfallsanitäter
Weiterführende Links zum Thema Elektronische Patientenakte:
https://www.gesundheitsinformation.de/elektronische-patientenakte-epa-und-e-rezept.html