Beratung zur Patientenverfügung

Für die Selbstbestimmung in gesundheitlichen Angelegenheiten ist es sinnvoll, sich mit einer Patientenverfügung auf einen Ernstfall vorzubereiten. In einer Patientenverfügung ist geregelt, was der Arzt tun darf, wenn der Patient nicht mehr selbst über eine Behandlung entscheiden kann.

Patientenverfügung

Ein Beratungsgespräch mit dem behandelnden Allgemeinmediziner und/oder Facharzt ist beim Erstellen einer solchen Verfügung sehr hilfreich. Der Arzt kennt die medizinische Geschichte und die Bedürfnisse seiner Patienten und kann dabei helfen, die Behandlungswünsche genau zu formulieren.
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Auch das Thema Pflegegrade beschäftigt viele Menschen. Seit 2017 haben die neuen Pflegegrade die bisherigen Pflegestufen abgelöst. Mit ihnen wird über die Zuschüsse entschieden, die pflegebedürftige Versicherte durch ihre Pflegekasse erhalten können.
Die Pflegegrade im Überblick.